Hey du! Hast du dich schon mal gefragt, wie viele Jahre deine Kinder zur Rente beitragen? In diesem Artikel erfährst du, wie viele Jahre pro Kind für die Rente angerechnet werden. Also lass uns mal sehen, was das genau bedeutet!
Die Anzahl der Jahre, die pro Kind für die Rente angerechnet werden, hängt davon ab, in welchem Land du lebst. In Deutschland werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, 3 Jahre angerechnet. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden 5 Jahre angerechnet. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, also überprüfe am besten deinen jeweiligen Rentenversicherungsträger, um sicher zu gehen.
Erziehungszeiten für die Rente: Welche Anzahl ist anerkannt?
Für alle, die vor 1992 geboren wurden, werden für den Anspruch auf die Rente insgesamt 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt. Für alle, die ab 1992 zur Welt gekommen sind, werden hingegen drei Jahre als Erziehungszeit angerechnet. Diese Regelung gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder. Auch wenn die Erziehungszeiten aufgrund des jeweiligen Erziehungsbedarfs variieren, wird pro Kind und Elternteil eine bestimmte Anzahl an Jahren anerkannt. Für deine Rentenberechnung musst du daher die richtige Anzahl an Erziehungsjahren angeben.
Mütterrente: Bis zu 36,02 Euro mehr Rente pro Kind ab 2023
Du hast schon von der Mütterrente gehört? Seit dem Kalenderjahr 2023 ist sie in Renteninformationen aufgelistet und bedeutet für Dich eine monatliche Erhöhung von 26,39 Euro (neue Bundesländer) bzw. 36,02 Euro (alte Bundesländer). Diese Mütterrente wird Dir für jedes Kind gewährt, das vor 1992 geboren wurde. Für die Geburten nach 1992 wird ein zusätzlicher Entgeltpunkt gutgeschrieben, der Dir eine um 35,52 Euro (neue Bundesländer) bzw. 36,02 Euro (alte Bundesländer) höhere Rente bedeutet. Also, wenn Du ein Kind vor 1992 hast, profitierst Du von dieser neuen Regelung!
Kinderberücksichtigungszeiten: Absicherung und Kinderzulage
Du hast sicherlich schon von den Kinderberücksichtigungszeiten gehört. Diese werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet und beginnen mit dem Tag der Geburt. Sie dienen dazu, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten verhindert werden. Damit erhältst du als Elternteil eine gesetzliche Absicherung und musst dir keine Sorgen machen. Die Erziehung deines Kindes kann somit sorgenfrei durchgeführt werden. Übrigens bekommst du für die Berücksichtigungszeiten auch eine finanzielle Unterstützung in Form der Kinderzulage. Und selbst wenn du in einem anderen Land lebst, kannst du die Berücksichtigungszeiten in Anspruch nehmen.
Erziehungszeit für Kinder vor und nach 1992: Jetzt anmelden!
Du hast Kinder, die vor oder nach 1992 geboren wurden? Dann kannst Du Dich freuen, denn Du kannst bei der Deutschen Rentenkasse Erziehungszeit für Deine Kinder anrechnen lassen. Für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate Erziehungszeit angerechnet. Wenn Deine Kinder ab 1992 geboren sind, dann sind es sogar 36 Monate (drei Jahre) Erziehungszeit, die Dir angerechnet werden. Diese Erziehungszeit wird Dir durch die sogenannte „Mütterrente“ gutgeschrieben. Das heißt, dass Du bei Deiner Rente später einen höheren Anspruch hast. Sei also nicht überrascht, wenn Dir die Deutsche Rentenkasse diese Erziehungszeit anrechnet. Nutze diese Möglichkeit und überzeuge Dich selbst.
Kindererziehungszeit: Berücksichtigungszeiten ab Geburt bis 10 Jahre
Du hast eine Kindererziehungszeit durchlaufen? Dann ist es wichtig, dass du die Berücksichtigungszeiten kennst, die für dich gelten. Diese beginnen am Tag der Geburt des Kindes und enden nach spätestens 10 Jahren. Auch wenn die Kindererziehungszeit nur teilweise anerkannt wurde, gelten die Berücksichtigungszeiten trotzdem. Das heißt, dass du die Zeiten, in denen du dich um dein Kind gekümmert hast, auch als Arbeitszeit anerkannt bekommst.
Anerkennung der Kindererziehungszeit: V0800 Formular & Unterlagen
Wenn Du die Kindererziehungszeit anerkennen lassen möchtest, musst Du eine schriftliche Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Dafür musst Du das Formular V0800 ausfüllen. Um eine Anerkennung zu erhalten, musst Du der Behörde Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen. Es ist nicht nötig, dass noch weitere Unterlagen beigelegt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass die Deutsche Rentenversicherung weitere Nachweise verlangt. Dies kann zum Beispiel ein Schulzeugnis sein. Sobald die Unterlagen geprüft wurden, erhältst Du eine schriftliche Bestätigung über die Anerkennung Deiner Kindererziehungszeit.
Erziehungszeit anerkennen: Voraussetzungen & Ausnahmen
Du hast in den letzten Jahren die Erziehung Deines Kindes übernommen? Dann wird Dir die Kindererziehungszeit angerechnet. Dabei gibt es eine wichtige Voraussetzung: Du musst überwiegend für die Erziehung Deines Kindes verantwortlich sein. Falls Du und Dein Partner die Erziehung geteilt habt, wird die Zeit automatisch der Mutter angerechnet. Doch Achtung: Es gibt auch Ausnahmen, die von den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Informiere Dich am besten bei Deinem zuständigen Amt über die gültigen Bestimmungen. So kannst Du sicher sein, dass Dir Deine Erziehungszeit anerkannt wird.
Antrag auf Elterngeld: Formular & Info bei DRV
Du kannst den Antrag auf Elterngeld bereits nach der Geburt Deines Kindes stellen. Dazu bekommst Du das Antragsformular von der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 480 70 oder online von www.deutsche-rentenversicherung.de und www.vaesh.de. Dort findest Du auch weitere Informationen und Hilfe, falls Du Unterstützung benötigst. Die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, damit sie bearbeitet werden können.
Vater kann auch Erziehungszeit beanspruchen: Rentenversicherung melden!
Du fragst Dich, ob Du eine Erziehungszeit für Dein Kind anerkannt bekommst? Dann ist es wichtig, dass Du klärst, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Grundsätzlich geht die Rentenversicherung davon aus, dass die Mutter das Kind betreut. Aber auch der Vater kann eine Kindererziehungszeit beanspruchen. Dafür muss er sich aber bei der Rentenversicherung melden. Und das muss rückwirkend innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt passieren. Solltest Du also als Vater eine Erziehungszeit beanspruchen wollen, solltest Du Dich schnell an die Rentenversicherung wenden.
Erziehungszeiten für Kinder: Anspruch auf Altersrente
Du hast schon einmal zwei Kinder erzogen? Dann hast du einen Anspruch auf eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung. Durch die Erziehungszeiten für die Kinder bekommst du pro Kind 3 Jahre zusätzlich auf dein Rentenkonto gutgeschrieben. Insgesamt sind das also 6 Jahre. Aktuell entspricht das einer monatlichen Rente von ungefähr 200 Euro. Außerdem kannst du durch eine Erziehungszeit auch einen sogenannten Entgeltpunkt erhalten. Der Entgeltpunkt beträgt aktuell 0,25 und kann die Höhe deiner Altersrente erhöhen.
Rentenzuschlag für Kinder nach 1992 – Erhalte bis zu 406 Euro!
Du, die nach 1992 geboren wurden, hast noch mehr Glück! Für euch gibt es pro Kind zusätzlich zur Rente noch einmal 48 Euro (Ost) bzw. 49 Euro (West). Das bedeutet, dass du beim ersten Kind 133 Euro (Ost) bzw. 134 Euro (West) bekommst, beim zweiten Kind 267 Euro (Ost) bzw. 271 Euro (West) und beim dritten Kind 401 Euro (Ost) bzw. 406 Euro (West).
Wenn du also Kinder hast, die nach 1992 geboren wurden, ist es eine gute Idee, deine Rente zu überprüfen und sicherzustellen, dass du alle zustehenden Beträge erhältst.
Rentenpunkte für Eltern: Mehr Punkte ab 1 Januar 2019
Ab dem 1 Januar 2019 erhalten Eltern von vor 1992 Geborenen für jedes Kind 2,5 Rentenpunkte. Diese werden automatisch auf das Rentenkonto überwiesen. Eltern von nach dem 1 Januar 1992 Geborenen haben nicht mehr das Anrecht auf Mütterrente, erhalten dafür aber bis zu drei Rentenpunkte. Diese werden ebenfalls auf das Konto gutgeschrieben. Dadurch erhalten Eltern nach 1992 eine höhere Rente, da sie mehr Punkte erhalten. So kannst du deine Rente erhöhen und mehr für deine Zukunft tun.
Kinder ab 1992: Zuschlag von 3 Punkten bei der Rente
Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bekommen bei der Rente einen Zuschlag von 3 Punkten. Dadurch erhalten sie pro Monat in den alten Bundesländern 108 Euro und in den neuen Bundesländern 107 Euro zusätzlich. Wenn Du zum Beispiel 2001 geboren wurdest, bekommst Du für Deine Rente 108 Euro pro Monat in den alten Bundesländern. Die Zahlung erfolgt ab dem 18. Lebensjahr. Auch wenn Du bereits vorher auf eigenen Beinen stehst, kannst Du Dich über eine zusätzliche finanzielle Unterstützung freuen.
Grundsicherung: Einkommen für Alleinstehende und Verheiratete
Du alleinstehender Erwachsener kannst im Monat mit einem Grundeinkommen von mindestens 502 Euro rechnen. Verheiratete Paare erhalten dagegen pro Partner einen Betrag von 451 Euro. Wenn du die Grundsicherung als Einkommen hast, dann ist es empfehlenswert, dass du einen Nebenjob annimmst, der dein Einkommen nicht über die Hinzuverdienstgrenze hinaus erhöht. Auch wenn diese Grenze je nach Bundesland unterschiedlich ist, solltest du dich vorab informieren, um nicht auf unangenehme Überraschungen zu stoßen.
Sozialstaat sichert Grundversorgung bei Arbeitslosigkeit
Klar, ohne Arbeit kann man keine Rente bekommen. Trotzdem muss man in Deutschland nicht verhungern, auch wenn man keine Arbeit hat. Dank des Sozialstaates und der Grundsicherung kann man sich die notwendigsten Dinge des Lebens leisten. So kannst Du versichert sein, dass Du auch bei Arbeitslosigkeit nicht auf der Straße landest. Das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Staates und ein Garant für ein würdevolles Leben.
Rentner: Geld verdienen und Rente erhöhen
Als alleinstehender Erwachsener erhältst Du mindestens 449 Euro Rente im Monat. Paare erhalten gemeinsam 809 Euro. Doch auch als Rentner kannst Du noch Geld verdienen – vor allem, wenn Du deine Erfahrungen und Fertigkeiten einbringst. Viele Jobs eignen sich auch für Rentner besonders gut. Dazu zählen etwa das Aufnehmen von Nebenjobs wie Nachhilfe geben, Einkaufshilfe oder Gartenpflege. Aber auch, wenn Du deine Familie pflegst, kann Deine Rente steigen. Denn wenn Du ein Pflegekind betreust, kannst Du Pflegegeld beantragen. Auch bei der Betreuung von Angehörigen können einige Leistungen beantragt werden, die Deine Rente erhöhen. Wichtig ist es, sich vorab über die Möglichkeiten zu informieren.
Kindererziehungszeiten: Steigere Deine Rente mit Pflichtbeiträgen
Du hast als Elternteil die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten für deine Rente zu sammeln. Diese Pflichtbeitragszeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd. Sie zählen als Bestandteil der sogenannten Wartezeit (Mindestversicherungszeit) mit. Dadurch kannst du einen Rentenanspruch erreichen, der bei einem durchschnittlichen Einkommen etwa einen Entgeltpunkt pro Jahr ausmacht. Eine Kindererziehungszeit verlängert die Mindestversicherungszeit und erhöht dein Rentenanspruch. Nicht nur dein Elterngeld, sondern auch die Kindererziehungszeiten können deine Rente nach deinem Berufsleben erhöhen.
Erziehung mehrerer Kinder: Bis zu 10 Jahre Berücksichtigungszeit
Du hast gleich mehrere Kinder zu erziehen? Zum Beispiel Zwillinge oder eines kommt noch zur Welt, während du schon mit der Erziehung begonnen hast? Kein Problem! Die Kindererziehungszeit kann durch eine Berücksichtigungszeit in Höhe von bis zu 10 Jahren verlängert werden. So kannst du mehr Zeit für deine Kinder aufbringen und sie wie gewünscht erziehen.
Geschwister als Vorbild: Lernen und Arbeiten mit zwei Kindern
Effizienz: Mit zwei Kindern kannst Du einige Arbeiten gemeinsam erledigen, wie zum Beispiel Wäsche waschen oder Vorlesen. Außerdem kannst Du Deine Kinder in verschiedenen Tätigkeiten unterstützen, sodass sie lernen, wie man Dinge zusammen erledigt. Geschwister als Vorbild: Deine Kinder können viel von ihren Geschwistern lernen. Dein zweites Kind wird vor allem durch das ältere Geschwisterchen lernen, wie man zum Beispiel Aufgaben erledigt, Konflikte löst und Verantwortung übernimmt. Es ist wichtig, dass Du Deinen Kindern beibringst, wie wichtig es ist, ansprechbar und hilfsbereit zueinander zu sein.
Erziehung vor 1992: Mehr Rente für Mütter – bis zu 94 Euro/Monat!
Du hast in der Vergangenheit für die Erziehung deines vor 1992 geborenen Kindes Mütterrente bezogen? Dann hast du Glück, denn du erhältst einen zusätzlichen Rentenanspruch, der sich je nach Wohnort unterscheidet. Im Westen erhöht sich dein Rentenanspruch um monatlich 90,05 Euro, im Osten um 88,80 Euro und ab 1. Juli 2023 in der gesamten Bundesrepublik um monatlich 94 Euro. Das bedeutet, du kannst dich auf eine schönere Rente freuen.
Fazit
Das hängt davon ab, wie alt du bist. Wenn du älter als 27 Jahre bist, werden pro Kind maxmimal 5 Jahre angerechnet. Wenn du jünger als 27 Jahre bist, werden pro Kind maxmimal 3 Jahre angerechnet.
Alles in allem kann man sagen, dass du für jedes Kind, das du hast, zusätzliche Jahre auf deine Rente anrechnen lassen kannst. So kannst du auch in Zukunft gut versorgt sein!