Wie viele Tage darf man im Jahr krank sein? Erfahre alles über die gesetzliche Entschädigung für Arbeitnehmer

Wie viele Tage darf man im Jahr krank sein? - Krankenstandsregelungen verstehen

Hey! Wenn es dir mal nicht so gut geht und du krank bist, dann möchtest du wahrscheinlich wissen, wie viele Tage du im Jahr krank sein darfst. Klar, denn so kannst du deine Krankheitstage planen und gegebenenfalls auch rechtzeitig eine Krankschreibung einholen. In diesem Artikel gehen wir auf alles ein, was du über die erlaubten Krankheitstage im Jahr wissen musst. Also, lass uns loslegen!

Das kommt darauf an, wo du arbeitest und was für ein Arbeitsvertrag du hast. In der Regel hast du aber Anspruch auf ein paar Krankheitstage pro Jahr. In Deutschland gibt es keine festgesetzte Anzahl an Tagen, die du krank sein darfst. Aber meistens liegt es zwischen 10 und 20 Tagen pro Jahr. Wenn du dir unsicher bist, schau am besten in deinem Arbeitsvertrag nach oder frage deinen Arbeitgeber nach den Regelungen.

Fehltage 2021: Durchschnittswert unter Vorjahr – Trotz Höchstwert von 15,51

Der Durchschnittswert an Fehltagen im Jahr 2021 betrug 14,53 Tage. Dieser lag somit unter dem Wert des Vorjahres (15,15 Fehltage). Auch gegenüber dem Jahr 2019 (15,40 Fehltage) war ein Rückgang zu verzeichnen. Allerdings war der bisherige Höchstwert der TK-Auswertungen im Jahr 2018 mit 15,51 Fehltagen zu beobachten.

Du siehst, dass sich die Anzahl an Fehltagen im vergangenen Jahr verringert hat. Der bisherige Höchstwert von 15,51 Fehltagen liegt jedoch noch deutlich über dem Durchschnittswert von 2021. Es ist also wichtig, dass du dir eine gute Arbeitsethik aneignest und regelmäßig zur Arbeit erscheinst. So kannst du dazu beitragen, dass die Fehltage weiter sinken.

Wie oft darf ich krank sein ohne Arbeitsplatz zu verlieren?

Du fragst Dich, wie oft Du krank sein darfst, ohne dass Dein Arbeitsplatz in Gefahr ist? Hier lautet die Antwort, dass Dein Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Liegt Deine Krankschreibung über dieser Grenze, so kann es passieren, dass Dein Arbeitgeber den Arbeitsverhältnis kündigt. Allerdings muss Dein Arbeitgeber vor einer solchen Kündigung erst prüfen, ob Deine Krankheit wirklich unvermeidbar war oder ob es Alternativen gegeben hat, um weiterhin arbeiten zu können. In diesem Fall kann eine Kündigung ungültig sein.

Krankheitsbedingte Ausfalltage 2021: 11,2 Tage in Deutschland

Laut der aktuellen Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatten Beschäftigte in Deutschland im Jahr 2021 durchschnittlich 11,2 Tage Krankschreibung. Damit ist die durchschnittliche Anzahl an krankheitsbedingten Ausfalltagen gegenüber 2011, als nur 9,4 Tage gemeldet worden waren, deutlich angestiegen. Dieser Anstieg kann vor allem auf die verstärkte Belastung im Beruf zurückgeführt werden, die sich durch die zunehmende Digitalisierung und den stetigen Wandel der Arbeitswelt ergeben. Dadurch steigt der Druck auf Beschäftigte auf, was dazu führt, dass sie häufiger krankheitsbedingt ausfallen. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein angemessenes Maß an Erholungszeit gewähren, um die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage zu senken.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten: Berufsgruppen-Vergleich der TK-Studie

Doch wie viele Tage nehmen Arbeitnehmer insgesamt krankheitsbedingt pro Jahr in Anspruch? Eine aktuelle Studie der Techniker Krankenkasse (TK) hat ermittelt, dass der durchschnittliche Fehltag pro Jahr bei 19,5 Tagen liegt.

Die Zahlen variieren allerdings in den verschiedenen Berufsgruppen erheblich. Besonders viele kranke Tage haben Menschen in körperlich anstrengenden Jobs, denn hier liegt die durchschnittliche Fehlzeit bei durchschnittlich 23,5 Tagen pro Jahr. Am geringsten sind die Krankheitstage von Arbeitnehmern in kaufmännischen Berufen, nämlich nur 16,3 Tage pro Jahr.

Doch warum gibt es solche Unterschiede? Ein Grund könnte sein, dass Menschen, die körperlich anstrengende Tätigkeiten ausüben, eher auf ihren Körper achten und bei Anzeichen von Ermüdung schneller krankgeschrieben werden. Auch können die Tätigkeiten sie stärker stressen, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führen kann.

Eine weitere Erklärung kann sein, dass körperlich anstrengende Tätigkeiten eine geringere Rente erwarten lassen. Daher gehen manche Menschen, die körperlich schwere Arbeiten machen, nicht so schnell zur Arbeit, wenn sie sich krank fühlen. Sie möchten einerseits ihren Körper schonen, andererseits aber auch ihren Lohn erhalten.

Die Ergebnisse der TK-Studie machen deutlich, dass die Fehlzeiten der Arbeitnehmer von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich hoch sind. Während Arbeitnehmer in kaufmännischen Berufen durchschnittlich 16,3 Tage pro Jahr krankheitsbedingt ausfallen, fallen Menschen in körperlich anstrengenden Jobs mit 23,5 Tagen deutlich höher aus. Dieser Unterschied kann auf die verschiedenen Stressfaktoren und den Wunsch nach einer höheren Rente zurückgeführt werden.

Du hast vielleicht auch schon Erfahrungen mit Krankheitstagen gemacht: Vielleicht warst Du schon einmal länger krankgeschrieben oder musstest aber auch nur einmal kurz aussetzen? Wenn ja, solltest Du darauf achten, dass Du Dich nicht zu schnell wieder überanstrengst und nicht zu früh wieder zur Arbeit gehst. Denn nur so kannst Du Deinen Körper und Deine Gesundheit schützen.

 Anzahl Krankheitstage pro Jahr

Grippe- & Erkältungsfälle 2021: Weniger dank Corona-Maßnahmen

Du hast 2021 wahrscheinlich selbst bemerkt, dass es weniger Grippe- und Erkältungsfälle gab als in den Jahren zuvor. Das hat sich auch in der Statistik bemerkbar gemacht: Arbeiterinnen und Arbeiter in Deutschland waren im Durchschnitt 11,2 Arbeitstage krank gemeldet – ein leichter Anstieg gegenüber 2019, aber immer noch weniger als in den Jahren zuvor. Dieser Trend hat vor allem mit den vielen Corona-Schutzmaßnahmen zu tun: Maskenpflicht, Abstandsregeln und mehr. Dadurch konnten die Menschen sich besser vor Infektionen schützen und die Anzahl der Grippe- und Erkältungsfälle sank.

Konsequenzen einer längeren Erkrankung: Kündigung vermeiden

Du hast wieder einmal eine längere Erkrankung hinter dir? Dann solltest Du dir Gedanken über mögliche Konsequenzen für deine Arbeitsstelle machen. Wenn du über einen längeren Zeitraum als sechs Wochen krank warst, kann das für dein Unternehmen ein Grund zur Kündigung sein. Auch wenn du häufig kurzfristig krank wirst, kann dies zu einer Kündigung führen, wenn du einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen innerhalb eines Jahres überschreitest.

Es ist also wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über längere Erkrankungen informierst und so ehrlich wie möglich aufklärst. Gleichzeitig kannst du einer Kündigung entgegenwirken, indem du zum Beispiel Alternativlösungen vorschlägst, wie du deine Arbeit trotz Erkrankung erledigen kannst. Dabei kann es hilfreich sein, ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Unkündbarkeit nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit – ab 55?

Du hast nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine Unkündbarkeit. Wenn du jedoch schon älter als 55 bist, kannst du sogar schon ab dem 55. Lebensjahr unkündbar sein. Allerdings musst du dafür mindestens 20 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. So hast du ein zusätzliches Plus an Sicherheit, wenn du schon lange im Betrieb bist.

Kann man bei Krankheit gekündigt werden? Ja, aber es gibt Regeln

Du hast von einer Kündigung wegen Krankheit gehört und fragst dich, ob es eine solche Kündigung überhaupt gibt? Ja, es gibt sie. Obwohl eine Krankschreibung vom Arzt deine Arbeitgeber nicht daran hindert, dich zu kündigen, gibt es bestimmte Regeln, an die sich dein Arbeitgeber halten muss. Es gibt also keine allgemeine „Kündigungssperre“, wenn du krank bist, aber die Kündigung muss immer noch gerechtfertigt werden. Dein Arbeitgeber muss beweisen, dass es ein legitimes Interesse an der Kündigung gibt und dass ein solches Interesse die Interessen des Arbeitnehmers übersteigt. Auch wenn du krank bist, hast du weiterhin Anspruch auf deine vertraglich vereinbarten Rechte.

Krankheitsbedingte Kündigung: Rechte & Pflichten für Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer häufig arbeitsunfähig ist, kann das für den Arbeitgeber zu einer schweren wirtschaftlichen Belastung werden. Es gibt zwar keine exakte Quote, um zu bestimmen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist. Allerdings ist es aus Arbeitnehmersicht wichtig, über die richtigen Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. So ist es beispielsweise notwendig, dass die Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet wird. Ebenso ist es ratsam, ein ärztliches Attest vorzulegen. Dieses Attest sollte möglichst auch den Grund für die Erkrankung beinhalten. Zudem ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen kann, damit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Auch muss der Arbeitnehmer jederzeit mit einer ärztlichen Untersuchung durch den Arbeitgeber einverstanden sein. Dadurch kann der Arbeitgeber eine eigene Einschätzung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit treffen. Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig ist, kann sein Arbeitsverhältnis gemäß § 626 BGB aufgelöst werden. Dabei muss ein Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.

Krankheit: Abmahnung nicht automatisch – Regeln einhalten

Grundsätzlich kann eine Abmahnung auch während einer Krankheit erfolgen. Allerdings bedeutet das Arbeitsrecht nicht, dass Du deshalb automatisch mit einer Abmahnung rechnen musst. Im Gegenteil: Denn in den meisten Fällen trägst Du ja nicht selbst dazu bei, dass Du krank wirst. Daher ist eine Abmahnung in diesem Fall nicht immer angebracht. Trotzdem gilt es, dass Du Dich an die geltenden Regeln in Deinem Arbeitsvertrag hältst, selbst wenn Du gerade krank bist. Sollten beispielsweise Fristen eingehalten werden müssen, die Du nicht einhalten kannst, solltest Du Deinen Arbeitgeber unbedingt informieren. Auf diese Weise kannst Du vermeiden, dass Du ungewollt in einen Abmahnungsprozess gerätst.

 Anzahl Krankheitstage pro Jahr

Kündigung als älterer Arbeiter ab 50: Tarifverträge geben Schutz

Auch als älterer Arbeitnehmer ab 50 bist du nicht vollständig vor einer Kündigung geschützt. Dein Tarifvertrag kann mehr Sicherheit bieten, aber letztendlich ist eine Entlassung niemals gänzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann dein Tarifvertrag weitere Regelungen enthalten, die dir mehr Schutz vor einer Kündigung bieten. Es lohnt sich also, deine Verträge aufmerksam zu lesen, damit du weißt, welche Rechte dir zustehen.

Krankmeldung ohne Attest: 3 Tage zu Hause bleiben

Kurz gesagt, Du darfst ohne ein ärztliches Attest drei Tage zu Hause bleiben. Dies wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Aber es ist auch möglich, dass in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen festgehalten sind. Wenn Du unsicher bist, kannst Du Dich jederzeit an Deinen Arbeitgeber wenden und nachfragen.

Krank ohne Krankenschein: Entgeltfortzahlungsgesetz gilt

Du möchtest aus gesundheitlichen Gründen mal kürzertreten und bist dir unsicher, ob du einen Krankenschein brauchst? Keine Sorge, denn es gibt auch die Möglichkeit, 3 Tage ohne Krankenschein krankzumelden. Ob das in deinem Arbeitsvertrag vorgesehen ist, musst du allerdings prüfen. Wenn nicht, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Damit ist geregelt, dass dein Gehalt auch dann weitergezahlt wird, wenn du krank bist. Eine Begrenzung, wie oft im Jahr du ohne Krankenschein krankmelden kannst, gibt es nicht. Allerdings solltest du immer darauf achten, dass du deinen Arbeitgeber über deine Erkrankung informierst und kurz begründest, warum du keinen Krankenschein haben kannst. Dadurch bist du auf der sicheren Seite.

Kosten von Mitarbeiterausfällen: PwC-Studie ermittelt 400 EUR pro Tag

Du weißt es: Ein Mitarbeiter, der aufgrund einer Erkrankung ausfällt, kann für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Wie hoch genau diese Kosten sind, ist abhängig von der Art des Unternehmens und der Position des Mitarbeiters. Laut einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) betragen die durchschnittlichen Ausfallkosten pro Tag und Mitarbeiter in Deutschland durchschnittlich 400 EUR. Dabei sind die Kosten je nach Unternehmen und Position unterschiedlich hoch. So kostet der Ausfall eines Führungskräftes mehr als der eines normalen Mitarbeiters.

Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass Mitarbeiter bei einer Erkrankung die nötige Zeit haben, sich zu erholen, um anschließend wieder voll einsatzfähig zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Präventivmaßnahmen anbieten, die dazu beitragen, Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Impfungen, Ernährungsberatung oder auch Sport- und Bewegungsangebote.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – 42 Tage

Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Du arbeitsunfähig bist. Das heißt, dass Dein Arbeitgeber Dir Dein Gehalt weiterhin zahlen muss, solange Du nicht in der Lage bist, Deine Arbeit auszuüben. Die Entgeltfortzahlung dauert in der Regel sechs Wochen. Das entspricht 42 Kalendertagen. Die Frist beginnt mit dem Tag nachdem Deine Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Danach kannst Du noch weitere Leistungen beantragen, wie zum Beispiel Krankengeld. Es ist also wichtig, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich dem Arbeitgeber mitteilst.

Sechs-Wochen-Frist: Beginnt ab Tag der Arbeitsunfähigkeit

Du solltest wissen, dass die Sechs-Wochen-Frist grundsätzlich mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit beginnt. Wenn du jedoch an einem Arbeitstag krank wirst, wird auch dieser Tag bereits mitgezählt. Beispielsweise, wenn du am Montag krank wirst, dann beginnt die Sechs-Wochen-Frist bereits am Montag. Ähnlich verhält es sich, wenn du am Freitag krank wirst. In diesem Fall beginnt die Sechs-Wochen-Frist am Freitag. Achte daher darauf, dass du die Frist im Auge behältst, um nach Ablauf der Frist eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können.

Erkrankung vollständig auskurieren, um Entgeltfortzahlung zu sichern

Du hast eine Krankschreibung durch den Arzt bekommen und hast Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Doch was ist, wenn du direkt im Anschluss an deine ursprüngliche Erkrankung an einer anderen Sache erkrankst? Dann musst du genau belegen können, dass die vorherige Krankheit vor Beginn der neuen Erkrankung ausgeheilt war. Ansonsten kann es passieren, dass dein Arbeitgeber dir die Entgeltfortzahlung verweigert. Achte deshalb darauf, dass du deine Erkrankung vollständig auskuriert hast, bevor du wieder eine neue Krankheit bekommst. So stellst du sicher, dass du dir deine sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht verbaust.

Anspruch auf Krankengeld: Wissenswertes nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Du bist arbeitsunfähig und hast deshalb einen Anspruch auf Krankengeld? Dann solltest du wissen, dass du nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit Anspruch auf Krankengeld hast. Selbst wenn es Unterbrechungen gibt, bleibt der Anspruch bestehen. Der Anspruch auf Krankengeld gilt für alle Arbeitnehmer, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben. In diesem Fall erhältst du sogar eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Beachte jedoch, dass es je nach Krankenversicherung Unterschiede geben kann und auch die Dauer der Fortzahlung variieren kann.

AU-Attest bei längerer Krankheit: So reagiere richtig!

Du hast dir drei Tage krankgemeldet und dein Arbeitgeber möchte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von dir sehen? Dann musst du wissen, dass du nach dem Gesetz maximal drei Kalendertage ohne ein Attest der Arbeit fernbleiben darfst. Ab dem vierten Tag musst du deinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, welches deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Wenn du länger als drei Tage krank bist, musst du also unbedingt eine AU vorlegen. Es ist wichtig, dass du diese Frist einhältst, da ansonsten ein fehlender Nachweis deine Kündigung zur Folge haben kann.

Muss ich meinem Arbeitgeber meine Krankheit mitteilen?

Du musst deinem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit nicht zwingend die Krankheitsursache mitteilen. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache interessieren deinen Arbeitgeber nicht. Er darf zwar danach fragen, aber du musst die Frage nicht beantworten. Es ist dir überlassen, ob und in welchem Umfang du deinem Arbeitgeber Informationen über deine Krankheit mitteilst. Solltest du jedoch Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung haben, empfiehlt es sich, frühzeitig mit deinem Arbeitgeber oder Betriebsrat über deine Erkrankung zu sprechen, um eine Lösung zu finden. So können Missverständnisse und Unsicherheiten vermieden werden.

Schlussworte

Das hängt davon ab, wo du arbeitest. In der Regel gibt es ein bestimmtes Anzahl an Krankheitstagen, die du im Jahr nutzen kannst. In Deutschland sind das in der Regel 30 Tage. Wenn du mehr Tage brauchst, musst du deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm mitteilen, was los ist. Meistens kannst du dann eine Verlängerung bekommen.

Alles in allem können wir sagen, dass es wichtig ist, sich nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Krankheitstagen hinaus krank zu melden. So kannst du deine Gesundheit erhalten und sicherstellen, dass du weiterhin leistungsfähig bist. Also, sei vorsichtig und pflege dich gut!

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