Wie viele Tage kann ein Kind im Jahr krank sein? Entdecke die Regeln & Ausnahmen!

Anzahl der Krankheitstage pro Jahr für Kinder

Hey du! Hast du dich schon mal gefragt, wie viele Tage dein Kind im Jahr krank ist? Sicher hast du schon ein paar Erkältungen und Fieberanfälle miterlebt. Aber wie viele Tage im Jahr ist dein Kind eigentlich krank? In diesem Artikel erfährst du, wie viele Tage dein Kind pro Jahr krank sein kann und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Also lass uns loslegen!

Das hängt ganz davon ab, wie oft dein Kind im Laufe des Jahres krank wird. Wenn es ein gesundes Kind ist, können es ein paar Tage sein, aber wenn es öfter krank wird, dann können es schon auch mal mehr als zehn Tage im Jahr sein. Am besten du behältst den Überblick, wie oft dein Kind krank ist und wie lange es jeweils krank war. So hast du eine gute Vorstellung davon, wie viele Tage es im Jahr krank ist.

Kinderkrankengeld: Bis zu 130 Tage pro Kind beantragen

Bis zum 7. April 2023 haben Eltern die Möglichkeit, pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld zu beantragen. Wenn sie mehrere Kinder haben, erhöht sich die maximale Anzahl an beantragbaren Tagen auf 65. Aber auch Alleinerziehende können in Anspruch nehmen, denn sie haben Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern sogar 130 Tage. Damit haben Eltern und Alleinerziehende die Chance, sich abzusichern und sich auf die verschiedenen Situationen vorzubereiten.

Krankenkasse zahlt 90% des Nettoarbeitsentgelts für Kindepflege

Du bekommst laut § 45 Abs 2 SGB V von der Krankenkasse 90% des entfallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn Du Dein krankes Kind pflegst. Das bedeutet, dass Du für einen Tag, an dem Du Dein krankes Kind gepflegt hast, 81 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse erhältst, wenn Du zum Beispiel pro Tag 90 Euro netto verdienst. Wenn die Pflege des Kindes länger als ein Tag dauert, solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden, um zu erfahren, wie lange Du Anspruch auf die Leistungen hast.

Alleinerziehend? Anspruch auf 20 Freistellungstage pro Jahr

Du bist berufstätiger Alleinerziehender? Dann hast Du Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr, die Du für die Pflege Deines kranken Kindes unter zwölf Jahren von der Arbeit freigestellt bekommst. So kannst Du Dein Kind bestmöglich versorgen und musst keine Sorge haben, Deine Arbeit zu vernachlässigen. Außerdem kannst Du in Absprache mit Deinem Arbeitgeber die Arbeitstage aufteilen oder aufsummieren. So musst Du nicht alle 20 Tage auf einmal nehmen und kannst Deine Arbeit flexibel erledigen.

Eltern: Vermeide es, sich selbst krankzuschreiben!

Du als Elternteil solltest nicht versuchen, selbst krankgeschrieben zu werden. Denn die Krankschreibung eines Kindes darf nicht mit der eines Elternteils verwechselt werden. Sich selbst krankschreiben lassen ist nur dann erlaubt, wenn du selbst erkrankt bist. Du hast vielleicht Stress bei der Betreuung deiner Kinder, aber es ist wichtig, dass du immer auf deine eigene Gesundheit achtest. Gehe zu einem Arzt oder Psychologen, wenn du Stress hast oder dich krank fühlst. Nur so kannst du sicherstellen, dass du deine Kinder optimal betreuen kannst.

 Anzahl der Krankheitstage von Kindern pro Jahr

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Kinderkrankheit – Infos zu Krankengeld

Du hast gemäß § 45 SGB V Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn Dein Kind krank ist. Dir dürfen dabei auf keinen Fall Minusstunden angerechnet werden. Außerdem kannst Du von der Krankenkasse ein Krankengeld erhalten. Dieses Krankengeld hängt von Deiner Beitragszahlung ab und kann bis zu 70 Prozent des Nettoverdienstes betragen. Informiere Dich am besten bei Deiner Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes.

Kinderkrankengeld 2023: Bis zu 30 Tage pro Kind, 65/130 Tage für Alleinerziehende

Du, als Elternteil, der gesetzlich versichert ist, hast im Jahr 2023 Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Bei mehreren Kindern kannst Du insgesamt bis zu 65 Tage Kinderkrankengeld beanspruchen. Als Alleinerziehender hast Du sogar Anspruch auf bis zu 60 Arbeitstage pro Kind und bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 130 Tage. Es ist also wichtig, dass Du dich über deine Rechte informierst, um sicherzustellen, dass du dein Kinderkrankengeld vollständig ausschöpfst.

Krankmeldungen 2021: Männer und Frauen gleich viele Tage krank

2021 war es für Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 11,2 Arbeitstage, an denen sie sich krank gemeldet hatten. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sowohl Männer als auch Frauen etwa gleich viele Tage krank waren. Dabei waren Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt 2,6 Tage länger krank als Männer. Allerdings sind diese Unterschiede nicht bei allen Altersgruppen gleich. Bei Personen über 55 Jahren waren Frauen durchschnittlich 8,2 Tage krank, während Männer durchschnittlich 7,7 Tage krank waren.
Der Grund für diese Unterschiede ist, dass Frauen häufig mehr Verantwortung in Sachen Pflege und Betreuung tragen als ihre männlichen Kollegen. Daher können sie sich nicht immer so leicht aus dem Arbeitsalltag freinehmen, um sich auszukurieren. Insgesamt war 2021 ein Jahr, in dem Arbeitnehmer in Deutschland viel Zeit mit Krankmeldungen verbracht haben.

Krankheitsfall eines Kindes: Vorgesetzten informieren & Rechte geltend machen

Du bist Mitarbeiter und musst dringend aufgrund des Krankheitsfalles eines Kindes zu Hause bleiben? Dann bist du auf der sicheren Seite, wenn du vorher deinen Vorgesetzten informierst und seine Zustimmung einholst. Sollte dennoch gegen das Maßregelungsverbot verstoßen werden und du eine Kündigung erhalten, ist diese unzulässig und somit nichtig. In einem solchen Fall kannst du auch deine Rechte geltend machen und solltest dir professionelle Hilfe suchen.

Kinderkrankentage 2023: Bis zu 65 Tage beantragen

Auch im Jahr 2023 gibt es weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage. Wenn du gesetzlich versichert bist, kannst du pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Hast du mehrere Kinder, kannst du insgesamt maximal 65 Tage beantragen. Das ist richtig praktisch, denn so hast du die Möglichkeit, auch mal ein paar Tage daheim zu bleiben, wenn dein Kind krank ist. Es gibt also keinen Grund mehr, sich Sorgen zu machen, dass du vielleicht zu wenig Tage beantragen kannst.

Anspruch auf 120-130 Tage Elternzeit als Paar oder Alleinerziehende

Du hast als Paar oder Alleinerziehende mit bis zu zwei Kindern Anspruch auf 120 Tage Elternzeit. Wenn du mehr als zwei Kinder hast, kannst du sogar bis zu 130 Tage Elternzeit beantragen. Dabei kannst du die Tage aufteilen und deine Elternzeit gemeinsam mit deinem Partner oder alleine nehmen. Mit der Elternzeit kannst du deine Zeit für deine Kinder nutzen und ganz bewusst und bewusst entscheiden, wie du deine Zeit gestaltest. Aber auch du als Eltern hast das Recht auf eine Auszeit und kannst so zur Ruhe kommen und Kraft tanken.

 Anzahl an Krankheitstagen pro Jahr für Kinder

Kinderkrankengeld 2021: Anspruch auf bis zu 130 Arbeitstage

Im Jahr 2021 bestand für Eltern, die aufgrund des Krankheitsfalles eines Kindes zu Hause bleiben mussten, ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieser Anspruch bezog sich auf bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende betrug die Anzahl der Arbeitstage, auf die sie Anspruch hatten, 60. Wenn mehrere Kinder krank waren, lag die Anzahl der Arbeitstage, die für jeden Elternteil beansprucht werden konnten, bei 65 und für Alleinerziehende bei 130 Tagen. Die Gewährung des Kinderkrankengeldes erfolgte unter Vorlage eines ärztlichen Attests.

Krankes Kind: Muss ich trotzdem zur Arbeit?

Du hast keine Kind-Krank-Tage mehr übrig und dein Kind ist immer noch krank? Dann musst du leider trotzdem zur Arbeit gehen. Es ist keine gute Idee, sich selbst arbeitsunfähig schreiben zu lassen, obwohl nur dein Kind krank ist. Denn das kann Konsequenzen haben. Es kann dich eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung kosten. Wenn du wirklich nicht arbeiten kannst, weil du auf dein krankes Kind aufpassen musst, dann kannst du dich an deinen Arbeitgeber wenden und ihn um einen Sonderurlaub bitten. Auch andere Möglichkeiten wie eine Vertretung oder eine Sonderregelung, können eine Lösung sein.

Unbezahlte Freistellung bei Kinderkrankheit: Hier gibt’s Hilfe

Wenn Dein Mitarbeiter die Kinderkrankentage seines Kindes aufgebraucht hat und trotzdem ein krankes Kind betreuen muss, hast du die Möglichkeit, eine unbezahlte Freistellung zu genehmigen. Hierzu kann er Dir entweder einen Urlaubstag beantragen, oder mit Dir vereinbaren, dass er unbezahlt freigestellt wird. Wie Du entscheidest, liegt ganz bei Dir. Es ist jedoch wichtig, dass die Familie Deines Mitarbeiters in einer solchen Situation unterstützt wird.

Kinderkrankentage: Eltern erhalten bis zu 25 Tage

Es ist wichtig, dass sich Eltern auf ihre Kinder verlassen können, wenn diese krank sind. Deshalb stehen Müttern und Vätern jedes Jahr einige Kinderkrankentage zu. Wie viele, hängt von der Anzahl der Kinder ab: Für jedes Kind bekommen Eltern jeweils drei Tage. Aber es gibt eine Höchstgrenze: Egal wie viele Kinder ein Paar hat, sie dürfen maximal 25 Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Alleinerziehende hingegen bekommen bis zu 50 Tage. Damit Eltern ihren Kindern die nötige Aufmerksamkeit schenken können, wenn sie krank sind, ist das eine wertvolle Unterstützung.

Kinderkrankengeld: Alles über Brutto- und Nettoarbeitsentgelte

Du hast ein Kind und dein Kind ist krank? Dann ist es wichtig, dass du über das Brutto-Kinderkrankengeld Bescheid weißt. Es beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Allerdings musst du aus dem errechneten Brutto-Kinderkrankengeld Sozialversicherungsbeiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen zu dem Thema an einen Fachmann zu wenden. Dieser kann dir genauere Informationen über die Beiträge geben und dich bei der Berechnung des Kinderkrankengeldes unterstützen. So kannst du sichergehen, dass du dein Kinderkrankengeld korrekt berechnest und es keine bösen Überraschungen gibt.

Gesetzlich Krankenversicherte Eltern: 30 Kinderkrankentage für 2022/2023

Du hast Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist? Ja, richtig! Gesetzlich krankenversicherte Eltern können für 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Damit hast Du die Möglichkeit, Dein Kind zu pflegen, wenn es krank ist und Du nicht zur Arbeit gehen kannst. Diese Tage kannst Du Dir auch über das ganze Jahr verteilt nehmen oder sie in einer Phase konzentrieren. Beachte aber, dass Kinderkrankentage nur für kurzfristige Erkrankungen gelten und nicht für längerfristige Behandlungstermine. Wenn Du also einen längeren Zeitraum für die Pflege Deines kranken Kindes brauchst, kannst Du Dich an die Krankenkasse wenden und nach weiteren Möglichkeiten fragen.

Freistellung bei unverschuldeten Gründen – BBiG & BGB

Wenn du als Arbeitnehmer aus einem in deiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert bist, dann kann dein Arbeitgeber die bezahlte Freistellung nicht ablehnen. Das ist in dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BBiG) geregelt, welches ähnliche Regelungen wie § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufweist. So kannst du beispielsweise bei einem medizinischen Notfall, einem Erkrankungsfall oder auch bei der Geburt eines Kindes auf bezahlte Freistellung zurückgreifen. Dazu solltest du aber weiterhin darauf achten, dass du die entsprechenden Nachweise erbringst und die Freistellungsfristen einhältst.

Krankheitsfall: Arbeitgeber muss Entgelt an Elternteil weiterzahlen

Du musst als Arbeitgeber das Entgelt an ein Elternteil weiterzahlen, wenn es krank wird und deshalb nicht zur Arbeit kommen kann. Voraussetzung ist, dass es keine vertragliche Vereinbarung gibt, die einen solchen Anspruch ausschließt. Wenn der Anspruch ausgeschlossen ist, springt die Krankenkasse ein und zahlt dem Elternteil das Kinderpflegekrankengeld. Du als Arbeitgeber kannst dann eine entsprechende Erstattung beantragen.

Kinderkrankengeld: Nettoentgelt 100%, Max. 116,38 €/Tag (2023)

Du hast in den letzten 12 Monaten an deine Mitarbeiter einmalige Zahlungen geleistet, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld? Dann beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Allerdings ist das Kinderkrankengeld insgesamt auf einen Betrag von 116,38 Euro (2023) pro Tag begrenzt. Beachte allerdings, dass die Höhe des Kinderkrankengeldes pro Tag je nach Bundesland variieren kann. Daher empfehlen wir dir, dich vorab bei deiner Krankenkasse oder bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.

Krankes Kind: Was tun? Attest, Arztbesuch & Co.

Wenn Dein Kind krank ist, ist es manchmal schwer abzuschätzen, ob es eine kleine Erkältung ist oder etwas Ernstes. Wenn Du Dir unsicher bist, wie Du Dich verhalten sollst, ist es immer ratsam, einen Arzt zu konsultieren. Auch wenn es sich nur um eine leichte Erkältung handelt, kann es sein, dass ein Arztbesuch ratsam ist. Ruf dazu am besten vorher beim Arzt an, um abzuklären, ob Dein Kind im Zweifelsfall wegen des Verdachts auf eine Corona-Infektion getestet werden sollte. Wenn sich Dein Kind tatsächlich krank schreiben lässt, bekommst Du ein Attest, das Dir hilft, von der Arbeit freigestellt zu werden. Dieses sollte dann entsprechend an Deinen Arbeitgeber weitergeleitet werden. Eine Krankschreibung hilft Dir also, Dein Kind angemessen zu versorgen und gleichzeitig Deine Arbeit nicht zu vernachlässigen.

Schlussworte

Es kommt ganz darauf an, woran Dein Kind erkrankt ist und wie schwer die Erkrankung ist. Meistens wird empfohlen, dass Kinder, die an einer schweren Erkrankung leiden, mindestens 4-6 Tage pro Jahr krankgeschrieben werden. Wenn Dein Kind jedoch an einer leichten Erkrankung leidet, reichen oft 2-3 Tage pro Jahr aus. Allerdings solltest Du immer Deinen Arzt konsultieren, bevor Du entscheidest, wie viele Tage Dein Kind krankgeschrieben werden soll.

Du siehst, dass Kinder im Durchschnitt zwischen 4 und 10 Tagen im Jahr krank sind. Es ist wichtig, dass du regelmäßig die Gesundheit deines Kindes überprüfst und auf Anzeichen von Krankheiten achtest. So kannst du sicherstellen, dass dein Kind gesund bleibt und mögliche Krankheiten frühzeitig erkannt werden.

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